2011-03-16

DasErste.de - Ratgeber - Recht - Pflege: Streit um Betreuungsrecht (08.01.2011)

Rückschau: Pflege: Streit um Betreuungsrecht

Sendeanstalt und Sendedatum: WDR, Samstag, 8. Januar 2011
    Hände einer Pflegebedürftigen; Bild: AP  
    Bildunterschrift: ]
    von J. Brinkmann u. U. Michels

    Wer seine finanziellen und rechtlichen Belange, vielleicht sogar sein ganz normales Alltagsleben nicht mehr selbst regeln kann, ist auf einen gerichtlich bestellten Betreuer angewiesen, der alles – von Finanzen bis Gesundheit, Umgang oder Einweisung ins Pflegeheim - regelt. Das Gericht erteilt diese Sorgebereiche nach der im Einzelfall bestehenden Erforderlichkeit. Wenn aber zum Beispiel mit einer Vorsorgevollmacht rechtzeitig eine Person des persönlichen Vertauens dazu bestimmt wurde, diese Dinge zu regeln, wird ein gerichtlich bestellter Betreuer in der Regel überflüssig. Aber oft wird es versäumt, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht abzufassen.

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