26.07.2011
UN-Behindertenrechtskonvention
Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines ersten Staatenberichts der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Die Bundesregierung ist nach Art. 35 Abs. 1 der UN Behindertenrechtskovention verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren nach innerstaatlichem Inkrafttreten dem Generalsekretär der Vereinten Nationen einen Bericht über die Maßnahmen vorzulegen, die von Bund und Ländern zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen getroffen wurden. Der Entwurf eines ersten Staatenberichts zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde von der Bundesregierung mit Datum vom 20. Juni 2011 vorgelegt und soll am 3. August 2011 vom Bundeskabinett verabschiedet werden.Den Verbänden wurde die Möglichkeit eingeräumt, zu diesem Bericht Stellung zu nehmen. Mit Blick auf die enge Terminsetzung hat der Paritätische nur zu ausgewählten Artikeln (Artikel 4 Allgemeine Verpflichtung, Artikel 9 Zugänglichkeit, Artikel 19 Unabhängige Lebensführung, Artikel 27 Arbeit und Beschäftigung) Stellung genommen. Dem vorgelegten Entwurf für einen ersten Staatenbericht gebührt jedoch eine umfassendere fachliche Auseinandersetzung des Verbandes. Diese wird in den nächsten Monaten zu führen sein und voraussichtlich in eine gemeinsame Parallelberichterstattung der Verbände der Zivilgesellschaft einmünden.
Als Anlagen beigefügt sind der Entwurf des Staatenberichts und die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes mit der dazugehörigen Anlage.
Anlagen
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Der Paritätische SH | Aktuelles
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