Sozialgericht Dortmund: Begrenztes Persönliches Budget für Schwerstpflegebedürftige
24.04.2012Behinderte Menschen haben im Rahmen des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gemäß § 17 SGB IX keinen Anspruch darauf, dass von ihnen nach dem sog. Arbeitgebermodell beschäftigte Assistenz – und Pflegekräfte in Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TöVD) mit allen Nebenleistungen vergütet werden.
Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle eines schwerstbehinderten Mannes aus Meschede entschieden
NRW-Justiz: Sozialgericht Dortmund: Begrenztes Persönliches Budget für Schwerstpflegebedürftige
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen