11.08.2011 - 08:55
Wächterfunktion bei Präimplantationsdiagnostik
In seiner Sitzung am 6. August in Hannover diskutierten die Mitglieder des Soziapolitischen Ausschusses des BSK diese Entscheidung und ihre Konsequenzen. Hervorgehoben wurde dabei die Rolle des BSK in einer Wächterfunktion und die Forderung, Menschen mit Behinderung im Ethikrat einzubeziehen. "Konkret bedeutet der Gesetzentwurf, dass die PID in Deutschland grundsätzlich verboten jedoch in begründeten Einzelfällen künftig erlaubt ist. Der BSK sieht dies parallel zur Schwangerschaftsunterbrechung, die in Deutschland zwar ebenso verboten ist, jedoch bis zum dritten Monat und bei medizinisch besonderer Indikation auch später, nicht unter Strafe steht", sagte Karl Finke, Mitglied im BSK-Bundesvorstand und Behindertenbeauftragter des Landes Niedersachsen.
Wächterfunktion bei Präimplantationsdiagnostik -- kobinet
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