PID-Verordnung Kabinett billigt Regelung für Gentests an Embryonen
14.11.2012 · In Ausnahmefällen können künstlich erzeugte Embryonen vor der Einsetzung in den Mutterleib künftig auf Gendefekte untersucht werden. Das Bundeskabinett hat dazu die umstrittene Rechtsverordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) gebilligt.
© Wohlfahrt, Rainer
In der Brüsseler Universitätsklinik werden befruchteten Eizellen, die sich bereits mehrfach geteilt haben, Proben für die PID entnommen
Beinahe eineinhalb Jahre nach einem entsprechenden Bundestagsbeschluss sollen Eltern künftig tatsächlich Gentests an Embryonen veranlassen können. Das Bundeskabinett brachte dafür am Mittwoch eine Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) auf den Weg.
Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im Juli 2011 beschlossen. Doch erst mit der Verordnung dürfen die Gentests tatsächlich vorgenommen werden. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Mehrere Ministerpräsidenten werfen Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ vor, die Verordnung gehe über die Grenzen des Gesetzes hinaus. (...)PID-Verordnung: Kabinett billigt Regelung für Gentests an Embryonen - Inland - FAZ
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