Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Kreisverbände Kassel-Stadt und Kassel-Land
Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen im neuen Hessischen Schulgesetz
Inklusive Beschulung ALLER Kinder
Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Kindertagesstätten,
wir möchten Sie über Neuregelungen im Hessischen Schulgesetz informieren, die für die Einschulung zum kommendem Schuljahr
gelten, da es in einigen Einrichtungen zu Irritationen über die bestehende Rechtslage gekommen ist.
Im § 54 des neuen Hessischen Schulgesetzes ist geregelt, dass alle Kinder an der allgemeinen Schule angemeldet werden.
„Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung und ohne diesen
Förderanspruch findet als Regelform in der allgemeinen Schule...statt“ (§ 51) ...
Infos zur Inklusion
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