LWL streicht Förderung im Kindergarten
Kind mit Down-Syndrom von Schulbesuch zurückgestellt - Jakob fällt durchs Netz
Sendenhorst - Ulla Huerkamp lässt nicht locker: Ihr Sohn Jakob ist ein Kind mit Down-Syndrom. Er wäre in diesem Jahr schulpflichtig gewesen und wurde wegen seiner Entwicklungsverzögerung vom Schulbesuch zurückgestellt. Jakobs Eltern haben dafür schwer gekämpft.
Und sind jetzt tief enttäuscht: Denn der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) als Kostenträger der Integrationsförderung im Kindergarten lehnte die Förderung für das gewonnene Kindergartenjahr ab - mit der Begründung: vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder hätten keinen Anspruch auf Integrationsförderung.
Jakobs Eltern ließen sich davon nicht beirren und setzten sich erneut mit dem Landschaftsverband auseinander - ohne Erfolg.
Ulla Huerkamp zieht daraus das Fazit: „Beim LWL ist die UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen, die Deutschland 2009 ratifiziert hat, wohl noch nicht angekommen.“
LWL streicht Förderung im Kindergarten: Kind mit Down-Syndrom von Schulbesuch zurückgestellt - Jakob fällt durchs Netz | (Kreis Warendorf) - Münsterländische Volkszeitung
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