29.03.12
DPWV: UN-BRK verlangt Änderung des Betreuungsrechts
Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) hat sich zum Abschlussbericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsgericht geäußert. Viele Vorschläge der Arbeitsgruppe werden in der Stellungnahme begrüßt. In der zentralen Frage vertritt der DPWV jedoch eine andere Ansicht: "Der Paritätische teilt die Auffassung der Arbeitsgruppe, das geltende Betreuungsrecht stehe im Einklang mit der UN-BRK (Anm.: Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen) und deren Ziele, nicht."Die Vorschriften im Zusammenhang mit der Stellvertretung (§ 1902 BGB), dem Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) und der Zwangsunterbringung (§ 1906 BGB) müssten im Sinne der Behindertenrechtskonvention überarbeitet werden.
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