Donnerstag 08. 03. 2012, 10:34 Uhr
RechtEhegatte muss Pflegekosten tragen
Darmstadt/Berlin (dpa/tmn) - Lebenspartner oder Ehegatten eines Pflegebedürftigen sind verpflichtet, die Pflegekosten zu übernehmen. Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn die Partner im rechtlichen Sinne getrennt leben.Ehegatten oder Lebenspartner eines Pflegebedürftigen müssen grundsätzlich die Pflegekosten tragen, wenn sie dazu in der Lage sind. Diese Pflicht entfällt nur, wenn die Ehegatten oder Partner getrennt sind. Eine rein räumliche Trennung reicht nicht aus, entschied das Hessische Landessozialgericht (Aktenzeichen: L 7 SO 194/09), wie die Sozialrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.
Der Fall: Recht: Ehegatte muss Pflegekosten tragen - n-tv.de
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