- 10.06.2013
Gemeinden müssen Schulen bis 2018 nach Bedürfnissen von Rollstuhlfahrern, Blinden und Gehörlosen umbauen
Jedes behinderte Kind soll willkommen sein
Von Michael Wilke
Ein, zwei barrierefreie Klassenräume für Rollstuhlfahrer reichen nicht. Niedersachsens Schulen müssen bis zum Sommer 2018 sämtliche Räume und Zugänge behindertengerecht umbauen. Dabei müssen die Schulträger auch die Bedürfnisse von Blinden und Sehbehinderten, Gehörlosen und Hörbehinderten berücksichtigen. Darüber informierte Britta Bergmann, schulfachliche Dezernentin der Landesschulbehörde, den Lilienthaler Schulausschuss.
Jedes behinderte Kind soll willkommen sein - Zeitungen - WESER-KURIER
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