04.06.13
Experten-Anhörung im Rechtsausschuss zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Betreuungsbehörde
Am 3. Juni 2013 trugen die im Rechtsausschuss geladenen Experten ihre Positionen und Vorschläge zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde, welchen die Bundesregierung am 6.3.2013 beschlossen hatte, vor. Die Sachverständigen begrüßten überwiegend das Ziel, die seit Jahren ansteigende Zahl der rechtlichen Betreuungen zu senken. Betont wurde jedoch auch, dass eine Reduzierung rechtlicher Betreuungen ohne einen Ausbau alternativer Hilfen und einer besseren finanziellen Ausstattung der Betreuungsbehörden und der Betreuungsvereine nicht zu erreichen sein wird.
Stellungnahme des Paritätischen zum Entwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
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Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Experten-Anhörung im Rechtsausschuss zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Betreuungsbehörde
Auszug aus der Stellungnahme des Paritätischen:
"Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, die Funktionen der Betreuungsbehörde
sowohl im Vorfeld als auch im gerichtlichen Verfahren zu stärken, um die Bestellung eines rechtlichen Betreuers – soweit möglich – zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung
der Betroffenen zu stärken. Im Einzelnen wird hierzu vorgeschlagen, die Anhörung der Betreuungsbehörde vor Bestellung eines Betreuers verpflichtend vorzusehen, qualifizierte Kriterien für den Bericht der Betreuungsbehörde gesetzlich festzulegen, die Aufgaben der Betreuungsbehörde im Betreuungsbehördengesetz zu konkretisieren und ihre Wahrnehmung durch Fachkräfte gesetzlich zu verankern.
Der Paritätische unterstützt die durch die vorgeschlagenen Änderungen stärkere Berücksichtigung des Grundsatzes der Erforderlichkeit bei der praktischen Anwendung des Betreuungsrechts. Die konkreten Vorschläge werden im Wesentlichen begrüßt.
Darüber hinaus erlauben wir uns, deutlich darauf hinzuweisen, dass der
Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“
weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurückbleibt.
Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“
weit hinter den erhofften Änderungen des geltenden Betreuungsrechts zurückbleibt.
. Nicht nur, dass etliche Vorschläge der Interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht unter der Federführung des Bundesministeriums der Justiz erst gar nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, sondern auch, dass wesentliche Aspekte zur Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die von der Bundesrepublik bereits 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention nicht ansatzweise
versucht wurden umzusetzen.
Das Ziel, die Rahmenbedingungen für Menschen mit (und ohne) Behinderungen für eine tatsächliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben positiv zu gestalten, wird nach Auffassung des Paritätischen durch diesen Gesetzentwurf nicht erreicht.
Bundestag will weniger rechtliche Betreuung - MOZ.de
In der Koalitionsvereinbarung von 2009 ist formuliert: „Politische Entscheidungen, die
Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssen sich an den Inhalten
der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen messen lassen.“
(...)" Bundestag will weniger rechtliche Betreuung
Berlin
(dpa) Alte, kranke und behinderte Menschen sollen seltener als bisher
vom Gericht
einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Dies beschloss der Bundestag am frühen
Freitagmorgen.
Nach der Neuregelung müssen nun Alternativen intensiver geprüft werden -
etwa Hilfe durch Verwandte, Bekannte oder soziale Dienste.
einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Dies beschloss der Bundestag am frühen
Freitagmorgen.
Nach der Neuregelung müssen nun Alternativen intensiver geprüft werden -
etwa Hilfe durch Verwandte, Bekannte oder soziale Dienste.
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