Einkommen anrechnen verfassungswidrig
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Hubert Hüppe im Gespräch mit Antje Claßen-Fischer und Rüdiger Fischer heute im Kleisthaus
© Wiebke Schär Berlin (kobinet) Die derzeit praktizierte Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention rechtlich unvereinbar und stellt einen Verstoß gegen die Verfassung dar. Zu diesem Ergebnis kommt ein juristisches Gutachten, das heute in Berlin die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) vorstellte.
Die Autorinnen Larissa Rickli und Anne Wiegmann von der Juristischen Fakultät der Berliner Humboldt-Universität (Law Clinic für Grund- und Menschenrechte) empfehlen in ihrem heute im Kleisthaus im Beisein des Bundesbehindertenbeauftragten Hubert Hüppe vorgestellten
Gutachten, die deutsche Rechtslage entsprechend zu ändern.
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