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2013-07-04

Landesseniorenvertretung NRW gibt Empfehlungen zur Inklusion heraus

Empfehlungen zur Inklusion der LSV NRW 21.06.2013 


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Landesseniorenvertretung NRW gibt Empfehlungen zur Inklusion heraus

Den Blickwinkel verändern und sensibel machen


Nein, allgemein gültige Rezepte für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gibt es nicht, und die kann auch die Landesseniorenvertretung Nordrhein-Westfalen (LSV NRW) nicht anbieten. Was sie aber mit ihren „Empfehlungen zur Umsetzung der Konvention“ als bisher einzige unabhängige Interessensvertretung Älterer getan hat, kann eine große Hilfe für ihre 162 kommunalen Mitglieder darstellen, mit dem Thema „Inklusion“ praxisnah umzugehen.
Aus der Mitte der Mitglieder heraus setzten sich neun Interessierte im Jahr 2012 zum „Arbeitskreis UN-BRK“ zusammen. Ihr Ziel: Hinweise auf die Bedeutung des Themas Inklusion zu geben, vor allem aber Ideen zur Umsetzung vor Ort in den Kommunen – und nicht zuletzt in den Köpfen der Menschen – zu erarbeiten. Denn Barriere-Freiheit beginnt immer mit einer Änderung des Blickwinkels, so waren sich die AK-Mitglieder rasch einig.
Birgit Povel, Vorstandsmitglied und Leiterin des Arbeitskreises: „Die Landesseniorenvertretung richtet ihr Augenmerk auf ältere Behinderte und setzt sich für den Bewusstseinswandel von der Exklusion (Ausschluss) über die Integration hin zur Inklusion (also der vorbehaltlosen Teilhabe) behinderter Menschen ein“. Die auf der Mitgliederversammlung der LSV NRW kürzlich verabschiedete Empfehlung soll nun in den örtlichen Seniorenvertretungen mit Leben erfüllt werden.
Dass es in den Bereichen Gesundheitsförderung, Wohnraum- und Wohnumfeld-Gestaltung, Unterstützungsnetzwerke, Öffentlichkeitsarbeit sowie Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen gerade auf der lokalen Ebene viele Chancen gibt zu Veränderungen, davon sind die Seniorenvertreter überzeugt. Da eine solche Arbeit vor allem mit Sensibilisierung durch Information und Werbung, aber auch durch eigene Aktivitäten und Anregungen geschehen müsse, werde sie mit Sicherheit aber viel Mut und einen langen Atem brauchen.
Eine der wichtigsten Anregungen aus dem Praxis-Teil der Empfehlung, die man übrigens auf der Internetseite der LSV (www.lsv-nrw.de) einsehen und herunterladen kann: Einen engen Schulterschluss mit den kommunalen Behindertenvertretungen suchen oder sich für die Gründung eines solchen Gremiums einsetzen. Anhand von Leitfragen zur Barriere-Freiheit, zur Gewaltfreiheit und zu den Bereichen unabhängiger Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft können sich die kommunalen Seniorenvertretungen ihre eigenen, lokal machbaren Schwerpunkt heraussuchen und weiterentwickeln. Dann wäre ein Ziel des engagierten LSV-Arbeitskreises bereits erreicht. Dessen Mitglieder wollen übrigens auch weiter nah am Thema bleiben.
Direkter Download der Empfehlungen der LSV NRW (PDF-Datei)

www.forum-seniorenarbeit.de - Startseite

2011-08-13

Gesundheitssystem: AG 60 plus warnt vor weiterer Ausgrenzung Behinderter | SEK-News

Gesundheitssystem: AG 60 plus warnt vor weiterer Ausgrenzung Behinderter

Die Arbeitsgemeinschaft (AG) SPD 60 plus Hessen Nord fordert eine schnellstmögliche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch im Bereich der Gesundheitsversorgung
Schwalm-Eder. Wie der Vorsitzende der AG SPD 60 plus Hessen Nord, Siegfried Richter, Homberg, zum Ausdruck bringt, werden auch heute noch behinderte Menschen in zahlreichen Bereichen aus dem deutschen Gesundheitssystem ausgegrenzt. Richter nennt hierzu unter anderem folgende Beispiele: Nur ein Teil der Arztpraxen seien barrierefrei zugänglich. Die Praxisausstattungen seien für behinderte Menschen teilweise unzumutbar oder verhinderten gar eine adäquate Behandlung. In den gynäkologischen Praxen oder Behandlungszentren den Krankenhäusern gebe es in den seltensten Fällen auf Rollstuhlhöhe absenkbare Behandlungsstühle. Das ärztliche und pflegerische Personal sei häufig nicht adäquat auf den Umgang mit behinderten Menschen eingestellt beziehungsweise aus zeitlichen Gründen dazu nicht in der Lage. Die Erläuterung über Therapie und Behandlung sei besonders bei Menschen mit intellektuellen Einschränkungen oft wesentlich verbesserungswürdig.
“Für Praxisinhaber sind mehr als zwei oder drei behinderte Menschen, besonders wenn im Vorfeld eine Sondervergütung für den zusätzlichen Zeitbedarf nicht klar geregelt ist, aus wirtschaftlichen Gründen oft problematisch”, so Richter.
All diese Punkte stünden im klaren Widerspruch zu der Behindertenrechtskonvention (BRK) der UN, die auch von der Bundesregierung unterschrieben sei. Aus diesem Grund habe die AG SPD 60 plus Hessen Nord einen Antrag erarbeitet, der auf der Bundeskonferenz Ende August in Berlin beraten werde. Ziel sei es, über die SPD-Bundestagsfraktion eine Gesetzesinitiative zur schnellstmöglichen Umsetzung der BRK zu erreichen und entsprechende Förderprogramme aufzulegen.
Gleichzeitig bittet Siegfried Richter alle Behinderten- und Seniorenorganisationen, auch der im Bundestag vertretener Parteien, sich dieser Thematik zu widmen. (red)

Gesundheitssystem: AG 60 plus warnt vor weiterer Ausgrenzung Behinderter | SEK-News
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