Aktionsplan und Staatenbericht
Mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat die Bundesregierung zunächst am 15.06.2011 den Nationalen Aktionsplan NAP veröffentlicht und am 20.06.2011 den Entwurf zum ersten Staatenbericht.
An dieser Stelle wird nur zum Thema Taubblindheit Stellung genommen und keine allgemeine Bewertung des Staatenberichts und Aktionsplanes vorgenommen. Aktuelle Bewertungen des Staatenberichts finden sich bereits sehr umfangreich im Internet und sind leicht zu finden.
Es geht uns an dieser Stelle darum, aufzuzeigen, dass die Forderungen und der Bedarf taubblinder Menschen leider so gut wie gar keinen Eingang in diese Dokumente gefunden haben. Taubblindheit wird in dem Entwurf zum Ersten Staatenbericht nicht einmal erwähnt. Zwar bezieht der Entwurf sich auf den NAP, jedoch bleibt auch der weit zurück hinter dem, was akut nötig ist. In Anbetracht des Zeitrahmens von zehn Jahren ist die Anregung einer Studie und ansonsten nur zwei kurze Erwähnungen für die Lebenssituation taubblinder Menschen nicht mehr als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein.
Die angesprochene Barrierefreiheit von Arztpraxen für taubblinde Menschen (Zitat: " Dazu sollen in den nächsten 10 Jahren weitere Arztpraxen barrierefrei zugänglich werden" - dies bezogen auch auf taubblinde Menschen) kann nicht durch Leistungen der Praxen erzielt werden. Erforderlich sind generell Assistenz und Dolmetschung. Nur damit ist für den taubblinden Menschen jede Praxis barrierefrei, und nicht nur diese. Ohne Assistenz und Dolmetschung wird es praktisch keine einzige öffentliche Einrichtung geben, die in der Lage ist, sich auf die kommunikative Situation taubblinder Menschen einzustellen. Der bisher im NAP formulierte Ansatz ist also im Grundsatz undurchdacht, ja falsch und bedarf einer klaren Korrektur. Das zeigt, dass die extreme Situation taubblinder Menschen noch nicht erkannt und verstanden wurde.
(...)
Die Stiftung taubblind leben hat in diesem Sinne fristgerecht eine schriftliche Stellungnahme an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS), Frau von der Leyen, gesendet.
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