04.01.2012
Rechtsstreit
Vivantes will Frieden – und bietet 70 000 Euro
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Rechtsstreit: Vivantes will Frieden – und bietet 70 000 Euro - Berlin - Tagesspiegel
04.01.2012
Missstände dürfen angeprangert werden
Kündigung wegen "Whistleblowing" unwirksam
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist die Meinungsfreiheit grundsätzlich auch im Arbeitsverhältnis geschützt. Darauf verweist die Berliner Fachanwältin für Arbeitsrecht Sabine Feindura aus der Kanzlei BUSE HEBERER FROMM, Mitglied im VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf das entsprechende Urteil des EGMR vom 21.07.2011 - 28274/08.
Eine Berliner Altenpflegerin hatte ihren Arbeitgeber mehrfach auf die zu geringe Personalausstattung und die daraus resultierenden gravierenden Pflegemängel in dem Altenheim, in dem sie beschäftigt war, hingewiesen. Der Arbeitgeber wies die Vorwürfe und die Bitten, mehr Personal einzustellen, stets zurück. Daraufhin erstattete die Arbeitnehmerin Strafanzeige wegen Betruges gegen ihren Arbeitgeber
Kündigung wegen "Whistleblowing" unwirksam - Business-Tipps - Arbeitsrecht - ChannelPartner
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