Blindengeld muss nicht erstattet werden
09.01.2012 05:35 Uhr |
Vier Monate hatte die Bearbeitung eines Antrags auf Blindengeld gedauert. An dem Tag, als es der 92-jährigen Magdeburgerin bewilligt und rückwirkend angewiesen wurde, verstarb die alte Dame. Von ihrer Tochter forderte das Landesverwaltungsamt dann das Geld zurück.
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