10.04.2012 - 13:06
Fernseh- und Mediendienste für alle zugänglich machen
Weimer © SMBWL
„Wenn der SWR für die kommenden Jahre von einem schmerzhaften Konsolidierungskurs spricht, habe ich die Befürchtung, dass Fernsehen weiterhin überwiegend nur für Hörende gemacht wird. Dies ist für mich als Landes-Behindertenbeauftragter mit Blick auf die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen so nicht akzeptabel“, so Weimer.
Hintergrund sei die seit Jahren im Vergleich zu anderen ARD-Anstalten, wie zum Beispiel dem WDR, der bereits rund 60 Prozent seiner Angebote mit Untertiteln versehe, sich auf niedrigem Niveau bewegende Untertitelung der Fernsehangebote des SWR. „Dabei möchte ich die bisherigen Bemühungen des SWR beim Ausbau der untertitelten Sendungen durchaus anerkennen. Ich freue mich, dass der SWR den Prozess der Barrierefreiheit auf der Agenda hat und seiner besonderen gesellschaftlichen Verantwortung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gerecht werden möchte. Die Weichen sind damit in Richtung inklusiver und barrierefreier Angebote gestellt, nur geht es vergleichsweise langsam voran“, stellte der Behindertenbeauftragte fest.
Nur durch umfassend barrierefreie Angebote werde der steigenden Anzahl hörgeschädigter Menschen der Zugang zum Fernsehen ermöglicht, wie dies Tag für Tag von Hörenden selbstverständlich in Anspruch genommen werde. Und dies, obwohl Menschen mit Behinderungen durch die Neuregelung der Rundfunkgebühren zum 1. Januar 2013 grundsätzlich rundfunkgebührenpflichtig würden. „Wenn es einen sachlichen Grund für die teilweise Aufhebung der bisherigen einkommensunabhängigen Gebührenbefreiung für Menschen mit Behinderungen gibt, dann den, dass sie für ihre finanziellen Beiträge dieselben Nutzungsmöglichkeiten der Fernseh- und Mediendiensteangebote haben wie allen anderen auch.
Wenn sich der SWR dann entschließt, den Anteil der mit Untertiteln versehenen Sendungen auf „über 30 Prozent zu steigern“, sei dies für ihn keine angemessene Vorkehrung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, sagte Weimer: " ImÜbrigen geht die Konvention davon aus, dass die Versagung angemessener Vorkehrungen eine Form der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellt.“ Fernseh- und Mediendienste für alle zugänglich machen -- kobinet
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