Betreuungsrecht: Das Betreuungsgericht muss maßgebende Umstände genau ermitteln
Eine rechtswidrige Betreuung
Vor der Anordnung einer Betreuung muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, das den Bedarf hierzu feststellt.
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Nicht immer nehmen es die Betreuungsgerichte so genau mit der Ermittlung der für die Einrichtung einer Betreuung notwendigen Tatsachen, so dass der Bundesgerichtshof korrigierend eingreifen muss (Urteil vom 16. 5. 2012; Az.: XII ZB 584/11). Zum Sachverhalt:
Eine rechtswidrige Betreuung - Recht & Soziales - Ratgeber - morgenweb
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