23.11.2012 - 09:01
Weibernetz:
Schutz vor Gewalt in Einrichtungen!
Puschke © Weibernetz
„Angesichts der hohen Gewaltbetroffenheit von Frauen mit Behinderung müssen sämtliche Einrichtungen verpflichtet werden, verbindliche Präventions- und Interventionsmaßnahmen vorzuhalten. Das fängt beim Beschwerdemanagement an bis hin zum Reflektieren von Machtstrukturen, dem Vorhalten von Frauen als Pflegekraft, wenn der Wunsch besteht und einer festgelegten Vorgehensweise bei Verdachtsfällen von Gewalt“, so Projektleiterin Martina Puschke.
Repräsentative Studienergebnisse der Universität Bielefeld aus dem Jahr 2011 belegen, dass Frauen mit Behinderung etwa doppelt so häufig körperliche und sexualisierte Gewalt erleben als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt.
Weibernetz: Schutz vor Gewalt in Einrichtungen! -- kobinet
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen