Justitia urteilt blind
Veröffentlicht am von Franz Schmahl
Gebäude des Bundesrats
© Bundesrat Berlin (kobinet) Das sogenannte E-Justice-Gesetz („Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“) wird morgen den Bundesrat passieren und damit die letzte Hürde nehmen. Dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) und dem Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) ist es gelungen, wichtige Anliegen behinderter Menschen in diesem Gesetz zu verankern. Zuletzt konnte ein neuer Absatz im Gerichtsverfassungsgesetz erreicht werden, der nun dafür sorgt, dass die Übermittlungswege des elektronischen Rechtsverkehrs sowie die elektronischen Dokumente und Formulare barrierefrei gestaltet werden müssen.
Justitia urteilt blind | kobinet-nachrichten
Barrierefreiheit im E-Justice-Gesetz verankert | kobinet-nachrichten
Der
Bundesgerichtshof - Bibliothek : Gesetzesmaterialien - Gesetz zur
Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Gerichten
Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten DIP21 Extrakt
EUROPEAN E-JUSTICE
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