2011-08-09

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die Beschwerde deutscher Conterganopfer

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die Beschwerde deutscher Conterganopfer

Pres­se­er­klä­rung
Eu­ro­päi­scher Ge­richtshof für Men­schen­rechte ent­scheidet im kom­menden Jahr über die Be­schwerde deut­scher Con­ter­ganopfer
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Con­ter­gan­netz­werk Deutsch­land e.V. (CND)
Ge­mein­nüt­ziger und mild­tä­tiger Verein
Ost­fil­dern, den 09.06.2011



Pres­se­er­klä­rung
Wie der Eu­ro­päi­sche Ge­richtshof für Men­schen­rechte in Straß­burg mit­ge­teilt hat, wird über die Be­schwerde von 11 Con­ter­ganop­fern aus dem Con­ter­gan­netz­werk Deutsch­land e.V. vor­aus­sicht­lich im Ver­laufe des kom­menden Jahres ent­schieden.
Damit, so der Vor­sit­zende des Con­ter­gan­netz­werkes Deutsch­land e.V., Chris­tian Stürmer, ­sind die ersten Vor­prü­fungen im Sinne der Be­schwer­de­führer ab­ge­schlossen.
Hin­ter­grund des Ver­fah­rens ist, dass der deut­sche Staat sämt­liche An­sprüche der Con­ter­ganopfer gegen die Schä­di­gungs­firma Grün­en­thal per Ge­setz auf­ge­hoben hat und seine hieraus fol­genden Haf­tungs­ver­pflich­tungen nur völlig un­zu­rei­chend er­füllt.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die Beschwerde deutscher Conterganopfer

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