Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die Beschwerde deutscher Conterganopfer
Presseerklärung
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die Beschwerde deutscher Conterganopfer
Contergannetzwerk Deutschland e.V. (CND)
Gemeinnütziger und mildtätiger Verein
Ostfildern, den 09.06.2011
Presseerklärung
Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mitgeteilt hat, wird über die Beschwerde von 11 Conterganopfern aus dem Contergannetzwerk Deutschland e.V. voraussichtlich im Verlaufe des kommenden Jahres entschieden.
Damit, so der Vorsitzende des Contergannetzwerkes Deutschland e.V., Christian Stürmer, sind die ersten Vorprüfungen im Sinne der Beschwerdeführer abgeschlossen.
Hintergrund des Verfahrens ist, dass der deutsche Staat sämtliche Ansprüche der Conterganopfer gegen die Schädigungsfirma Grünenthal per Gesetz aufgehoben hat und seine hieraus folgenden Haftungsverpflichtungen nur völlig unzureichend erfüllt.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet im kommenden Jahr über die Beschwerde deutscher Conterganopfer
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