Urteil erlaubt Arbeitnehmer-Kritik Darf jetzt jeder über seine Firma motzen?
Altenpflegerin Brigitte Heinisch auf einer Pressekonferenz am Donnerstag. Sie hatte ihren Arbeitgeber angezeigt und wurde deshalb entlassen – zu Unrecht
Foto: dpa
23.07.2011 — 20:09 Uhr
Von GUIDO ROSEMANN Wer als Arbeitnehmer Missstände am Arbeitsplatz offenlegt, kann künftig nicht mehr so einfach entlassen werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am Donnerstag in Straßburg, dass die Entlassung einer Berliner Altenpflegerin rechtswidrig war: Sie hatte auf Pflegemängel hinweisen wollen und deshalb ihren Arbeitgeber wegen Betruges angezeigt.
Die Frau war beim Klinikkonzern Vivantes beschäftigt, dessen Mehrheitseigner das Land Berlin ist. Sie wurde 2005 fristlos gekündigt, nachdem sie Strafanzeige wegen besonders schweren Betruges gegen Vivantes erstattet hatte. Als Begründung gab sie an, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhielten wegen Personalmangels keine angemessene Gegenleistung für die von ihnen getragenen Kosten.
Heinisch kritisierte dabei unfassbare Missstände, die sich in einer Qualitätsprüfung der Aufsichtsbehörden anschließend auch bestätigten (Bericht liegt BILD.de vor).
Unter anderem mussten Heimbewohner oft bis nachmittags in ihrem Kot und Urin liegen, weil es zu wenig Pflegepersonal gab, das heillos überfordert war. Senioren wurden Katheter gelegt, obwohl es dafür zum Zeitpunkt des Besuchs der Aufsichtsbehörde überhaupt keine ärztliche Indikation gab – man hatte wohl einfach keine Kapazitäten, um regelmäßig die Windeln zu wechseln.
Trotzdem erhielt der Konzern die Kündigung gegen Brigitte Heinisch aufrecht – bis gestern.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Deutschland dazu, der Pflegerin 10 000 Euro Entschädigung und 5000 Euro für die entstandene Kosten zu zahlen. Das Verhalten der Pflegekraft sah das Gericht als durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt an.
Doch was bedeutet das für Arbeitnehmer? Darf ich meine Firma kritisieren, sogar verklagen?
BILD.de befragte Michael W. Felser, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, von Kuendigung.de:
BILD.de: „Herr Felser, ist das ein extremer Ausnahmefall oder darf jetzt jeder öffentlich seinen Arbeitgeber kritisieren?"
Michael W. Felser: „Also erstmal eines vorneweg: Dass Frau Heinisch bis nach Straßburg musste, um Recht zu bekommen, ist ein Skandal.
Neues EGMR-Urteil: Darf jetzt jeder über seine Firma motzen? - Job & Karriere - Bild.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen