Zahl der Beschäftigten in Behindertenwerkstätten steigt seit Jahren
28.07.2012, 12:58 Uhr | dapd
Die Beschäftigten in den Werkstätten arbeiten mindestens 35 und höchsten 40 Stunden in der Woche. Dafür steht ihnen laut Gesetz ein Arbeitsentgelt zu, das ihrer Leistung und dem Arbeitsergebnis angemessen ist. In Sachsen betrug dies im Jahr 2010 im Durchschnitt rund 120 Euro und war im bundesdeutschen Vergleich am niedrigsten. Das durchschnittliche Entgelt lag in der Bundesrepublik bei knapp 180 Euro.
Zahl der Beschäftigten in Behindertenwerkstätten steigt seit Jahren
Das Arbeitsentgeld für Behinderte ist eine Diskriminierung. 120-180 Euro im Monat das ist eine bodenlose Frechheit. Für diesen Hungerlohn sollten alle Behinderten Zuhause bleiben, da gibt es ja mehr Hartz IV. Das entspricht in keinster Weise der Arbeitsleistung. Von Gleichstellung der Behinderten mit Nichtbehinderten sind wir meilenweit entfernt.
AntwortenLöschen