Behinderte Bewerber: Fragen nach Gesundheit erlaubt
Neustadt an der Weinstraße (dpa/tmn) - Ein Dienstherr darf einen Bewerber nach seinem Gesundheitszustand fragen, wenn er sich auf eine Beamtenstelle bewirbt. Darin liegt keine Benachteiligung im Vergleich zu anderen Bewerbern, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.Ein behinderter Bewerber für die Beamtenlaufbahn des mittleren Justizdienstes, der nicht eingestellt worden war, hat auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern geklagt. Seinen Anspruch stützte er auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Danach ist der Arbeitgeber zu einer Entschädigungsleistung bis zu dieser Höhe verpflichtet, wenn er gegen das im Gesetz niedergelegte Verbot verstößt, eine Person wegen ihrer Behinderung zu benachteiligen. Der Kläger sah diesen Verstoß in den nach seiner Ansicht unzulässigen Fragen nach seinem Gesundheitszustand im Vorstellungsgespräch.
Seine Klage wies das Gericht jedoch ab.
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