Der Fall der Renate Lieckfeldt: Wegen Krebs abgelehnt: Die verhinderte Rektorin
Sie ist zur Rektorin einer Hochschule gewählt worden und darf nicht antreten, weil sie Krebs hatte: Der Fall Renate Lieckfeldt entfacht die Debatte darüber, ob eine solche Entscheidung ethisch vertretbar ist. Von Friederike Ott
Renate Lieckfeldt. Die gewählte Rektorin der HTWK in Leipzig darf ihr Amt nicht antreten© dpa
Im Augenblick sei die Wissenschaftlerin nicht krank, sondern behindert. Die Behinderung bestehe darin, dass der Krebs wieder ausbrechen kann. "Wenn man jemanden wegen seiner Behinderung nicht verbeamtet, ist das eine Diskriminierung und nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten", so der Anwalt. Außerdem verpflichte das Sozialgesetzbuch den Staat sogar, schwerbehinderte Menschen als Beamte zu beschäftigen.
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