Abschlussbericht der BMJ-Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht
Kategorie: Gesetzliche Betreuung
Die 2009 eingerichtete Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht (Federführung Bundesministerium der Justiz (BMJ)) legte bei der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) am 9.11.2011 ihren Abschlussbericht vor. Ziel der Arbeitsgruppe war es, im Sinne der Beschlüsse der JuMiKo zu prüfen, wie das Betreuungsrecht weiterentwickelt und verbessert werden kann. Die JuMiKo bat nunmehr das BMJ einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten, in welchen die Empfehlungen der Arbeitsgruppe aufgenommen werden. Im Folgenden finden Sie die einzelnen Punkte mit einer kurzen Erläuterung sowie den Bericht als Anhang.
Der Paritätische Gesamtverband - wir verändern. : Abschlussbericht der BMJ-Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht
Die interdisziplinäre Arbeitsgruppe zur Verbesserung des Betreuungsrechts unter Federführung des Bundesjustizministeriums hat sich am 16. Dezember 2009 zum ersten Mal getroffen.
Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit den Ergebnissen des ISG-Berichts zur Evaluation des 2. BtÄndG und den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Beobachtung der Kostenentwicklung im Betreuungsrecht und Handlungsempfehlungen zur Optimierung des Betreuungsrechts vom Mai 2009 (2,2 MB).
Die Arbeitsgruppe wurde vom BMJ in Abstimmung mit den Landesjustizverwaltungen gebildet. Sie setzt sich aus 18 persönlich benannten Fachleuten zusammen, die in einer offenen Diskussion Optimierungsmöglichkeiten des Betreuungsrechts diskutieren sollen.
Aus dem Vorstand des VGT gehören der Arbeitsgruppe Brunhilde Ackermann und Prof. Dr. Volker Lipp an. Außerdem sind vier weitere aktive Mitglieder des VGT vertreten. Im Editorial der BtPrax 6/2009 (832 KB) hat Brunhilde Ackermann zu den anstehenden Themen Stellung genommen.
www.bgt-ev.de
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