19.11.2011
Streit über Integrationshilfe in Kitas
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen pädagogischer Hilfe, begleitender Hilfe oder einer Kombination aus beidem. Im ersten Fall unterstützt der Helfer das Kind in seiner Sozialkompetenz und bei Dingen wie Sprache und Motorik. Die begleitenden Helfer kümmern sich um Assistenzleistungen wie Wickeln, Ankleiden, Nahrungsaufnahme und Fortbewegung. Die kombinierte Hilfe wird bei Kindern mit ausgeprägten Beeinträchtigungen eingesetzt.
Im Jahr 2010 hat der Landkreis 1,112 Millionen Euro dafür ausgegeben, dass Integrationshelfer in Kindertageseinrichtungen tätig sein können. Gezahlt wird eine monatliche Pauschale, die derzeit 460 Euro für die pädagogische Hilfe, 308 Euro für die begleitende Hilfe und 768 Euro für die Kombination beträgt. Diese sogenannte Teilhabepauschale wird dem Träger der Kindertageseinrichtung zur Verfügung gestellt. Er bezahlt damit die Integrationshilfe und sorgt für die organisatorischen Voraussetzungen. Allerdings ist die Teilhabepauschale lediglich ein Zuschuss. Die Gesamtkosten deckt er nicht.
Streit über Integrationshilfe in Kitas - Stadt und Kreis - Teckbote
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