Flash Mob: Vorlesen der Behindertenrechtskonvention
Treffpunkt am 7. November um 18 Uhr in München
Foto: Kobinet |
"Postiere Dich einfach irgendwo, zücke den mitgesandten Text und beginne laut zu lesen. Drucke den Text auch möglichst groß aus, damit interessierte Passanten mitlesen können. Textblatt anschließend liegen lassen. Wenn Du Probleme mit laut Lesen hast, sprich den Text einfach vorher aufs Handy spiele es dann ab", heißt es in der Ankündigung für den Flash Mob. moh
Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention lautet nach der Schattenübersetzung wie folgt:
Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft
Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu ermöglichen, indem sie unter anderem gewährleisten, dass
a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;
b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen
Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist;
c) Dienste und Einrichtungen in der Gemeinde für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.
Quelle: www.kobinet-nachrichten.org
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