Behindertenbeauftragter der Bundesregierung kritisiert neue Regelung zur Präimplantationsdiagnostik
Ausgabejahr 2011
Erscheinungsdatum 07.07.2011
„Die neue PID-Regelung wird zu einer massiven Ausweitung der Selektion menschlichen Lebens führen. Sie geht davon aus, dass Embryonen aussortiert werden dürfen, wenn bei mindestens einem Elternteil eine genetische Disposition vorhanden ist und für deren Nachkommen eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine „schwerwiegende Erbkrankheit“ besteht. Wer glaubt, die neue Regelung werde auf wenige Fälle zu beschränken sein, sollte sich die Entwicklung bei der Pränataldiagnostik anschauen, die vor 40 Jahren für extreme Ausnahmefälle eingeführt wurde und heute eine Regeluntersuchung geworden ist“, betonte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, anlässlich des heutigen Beschlusses zur Präimplantationsdiagnostik im Deutschen Bundestag. Die Regelung sortiere nach lebensunwertem und lebenswertem menschlichen Leben. Es stehe die Vermeidbarkeit von menschlichem Leben mit Krankheiten und Behinderungen im Vordergrund, kritisierte der Behindertenbeauftragte. Er ist sich sicher, dass schon bald auch der gesellschaftliche Druck auf Paare mit Behinderung steigen werde, PID zu nutzen. „Spätestens mit der UN-Behindertenrechtskonvention gehört die mit der Regelung zum Ausdruck kommende diskriminierende Sichtweise eigentlich nicht mehr zum gesellschaftlich akzeptablen Bild von Menschen mit Behinderungen“, verdeutlichte Hubert Hüppe. Er hoffe, dass die Unterstützer der neuen Regelung, die ihre Entscheidung davon abhängig gemacht haben, dass sich PID auf wenige Fälle beschränken lasse, den Mut haben, ihre Entscheidung zu korrigieren, wenn sich – wie abzusehen – schon bald das Gegenteil herausstellen wird, so der Behindertenbeauftragte.Erscheinungsdatum 07.07.2011
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - Pressemitteilungen - Behindertenbeauftragter der Bundesregierung kritisiert neue Regelung zur Präimplantationsdiagnostik
Bundestag stimmt für PID in Ausnahmefällen
BERLIN (af). Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist künftig in Deutschland mit Einschränkungen zugelassen. Dies hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen.
Abstimmung im Bundestag zur Präimplantationsdiagnostik. Die Befürworter haben sich durchgesetzt.
© dpa
Er sieht vor, dass die PID in Ausnahmefällen möglich sein soll. Bedingungen sind die Veranlagung der Eltern für eine schwerwiegende Erbkrankheit. Um Missbrauch vorzubeugen, müssen sich interessierte Paare beraten lassen.
Eine Ethikkommission muss jedem Einzelfall zustimmen. Außerdem muss ein schriftliches Einverständnis der Frau zu den Verfahren vorliegen. Nur wenige Zentren mit Lizenzen sollen dem Gesetzentwurf zufolge diese Eingriffe vornehmen dürfen.
aerztezeitung.de
Ärzte Zeitung online, 07.07.2011
PID-Debatte: Schlagabtausch und Tränen
Die Entscheidung ist gefallen: Der Bundestag hat für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) gestimmt.
Ethik im Plenum: Bundestag debattiert über die PID.
© dpa
Die Debatte im Ticker zum Nachlesen:
Menschen mit Behinderungen haben sich ganz klar vor der Abstimmung gegen eine solche Position gestellt, ohne dass die SPD diese "Betroffenenstimme" ueberhaupt wahrgenommen hat. Wie auch beim Diskriminierungschutz kommt es aber gerade bei diesen Minderheitenthemen nicht darauf an, was die Mehrheit (auch innerhalb einer Partei) denkt, sondern wie die betroffene Minderheit darueber denkt.
noexclusion.com
07.07.2011 - 19:35
Zunehmender Selektionsdruck durch PID–Entscheidung befürchtet
Maskos © ISL
Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat die heutige Entscheidung des Bundestages für eine “begrenzte Zulassung” der Präimplantationsdiagnostik scharf kritisiert und verweist dazu auf die Erfahrungen mit der Pränataldiagnostik (PND): “Die BefürworterInnen des heute verabschiedeten Antrages wollen eine Anwendung nur in Ausnahmefällen vorsehen”, stellt Rebecca Maskos vom bioethischen Forum der ISL fest. “Schaut man sich jedoch die Entwicklung der Pränataldiagnostik an, die während ihrer Anfangszeit auch nur als Diagnostik für 'Sonderfälle' gedacht war, so ist diese mittlerweile zum Reihenscreening geworden. Rund 80 Prozent aller Schwangeren gelten mittlerweile als zu untersuchende 'Risikoschwangerschaften', rund 90 Prozent der Schwangerschafen, bei denen es einen Verdacht auf Trisomie 21 gibt, werden abgebrochen”.
Mit der PID werde den bereits erfolgreich eingesetzten Selektionsmethoden eine weitere zur Seite gestellt, so Maskos. Behindertes Leben werde nicht mehr selbstverständlicher Teil der menschlichen Vielfalt, sondern ein zu vermeidendes Risiko und selbstverschuldeter 'Unfall' gesehen. Allein die Tatsache, dass Diagnosemöglichkeiten wie PID und PND verbreitet eingesetzt werden, bewirke eine neue Kultur im Umgang mit Behinderung und Krankheit: Behinderte Menschen und deren Eltern müssen sich zunehmend rechtfertigen. Der Druck auf sie ist in den vergangenen Jahrzehnten bereits gestiegen und wird weiter zunehmen.
“Gerade Mütter von Kindern mit Behinderung werden jetzt schon öfter nach der Vermeidbarkeit ihres Kindes gefragt und ihr Kind wird als ökonomischer Schaden gesehen”, betont Maskos. Abgesehen von der Zuschreibung der Verantwortlichkeit von Frauen für eine “risikolose” Schwangerschaft seien die PID und die künstliche Befruchtung sowohl für die Mutter als auch für das Kind riskante Methoden, die weitere Behinderungen und Krankheiten nach sich ziehen können. “Die von den PID-BefürworterInnen hochgehaltene 'Frauenfreundlichkeit' der PID können wir daher nicht bestätigen”, erklärt Maskos.
Statt der gesellschaftlichen Einteilung von Leben in lebenswert und lebensunwert fordert die ISL eine breite Akzeptanz und Unterstützung von allen Menschen mit Behinderungen. “Wir Menschen mit Behinderungen sehen durch die PID ein weiteres Mal unser Lebensrecht in Frage gestellt”, so Maskos. “Wir wollen ein Ende der permanenten Urteile über unsere Lebensqualität durch nichtbehinderte vermeintliche ExpertInnen. Wir wollen eine Gesellschaft, in der gemeinschaftliche und solidarische Lösungen für den Umgang mit Behinderung, Krankheit, Alter und Assistenz und Pflege gefunden werden, statt die davon Betroffenen erneut auszusortieren”. sch
kobinet-nachrichten.orgMit der PID werde den bereits erfolgreich eingesetzten Selektionsmethoden eine weitere zur Seite gestellt, so Maskos. Behindertes Leben werde nicht mehr selbstverständlicher Teil der menschlichen Vielfalt, sondern ein zu vermeidendes Risiko und selbstverschuldeter 'Unfall' gesehen. Allein die Tatsache, dass Diagnosemöglichkeiten wie PID und PND verbreitet eingesetzt werden, bewirke eine neue Kultur im Umgang mit Behinderung und Krankheit: Behinderte Menschen und deren Eltern müssen sich zunehmend rechtfertigen. Der Druck auf sie ist in den vergangenen Jahrzehnten bereits gestiegen und wird weiter zunehmen.
“Gerade Mütter von Kindern mit Behinderung werden jetzt schon öfter nach der Vermeidbarkeit ihres Kindes gefragt und ihr Kind wird als ökonomischer Schaden gesehen”, betont Maskos. Abgesehen von der Zuschreibung der Verantwortlichkeit von Frauen für eine “risikolose” Schwangerschaft seien die PID und die künstliche Befruchtung sowohl für die Mutter als auch für das Kind riskante Methoden, die weitere Behinderungen und Krankheiten nach sich ziehen können. “Die von den PID-BefürworterInnen hochgehaltene 'Frauenfreundlichkeit' der PID können wir daher nicht bestätigen”, erklärt Maskos.
Statt der gesellschaftlichen Einteilung von Leben in lebenswert und lebensunwert fordert die ISL eine breite Akzeptanz und Unterstützung von allen Menschen mit Behinderungen. “Wir Menschen mit Behinderungen sehen durch die PID ein weiteres Mal unser Lebensrecht in Frage gestellt”, so Maskos. “Wir wollen ein Ende der permanenten Urteile über unsere Lebensqualität durch nichtbehinderte vermeintliche ExpertInnen. Wir wollen eine Gesellschaft, in der gemeinschaftliche und solidarische Lösungen für den Umgang mit Behinderung, Krankheit, Alter und Assistenz und Pflege gefunden werden, statt die davon Betroffenen erneut auszusortieren”. sch
07.07.2011 - 20:06
PID-Freigabe gegen Geist der Behindertenrechtskonvention
Kurth © kobinet/rba
Berlin (kobinet) Die Freigabe der Präimplantationsdiagnostik verstößt nach Ansicht des Bundestagsabgeordneten Markus Kurth gegen den Geist der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Der behindertenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion befürchtet, dass die Zulassung der PID eine mehr oder weniger offene gesellschaftliche Diskussion über lebenswertes und lebensunwertes Leben auslösen wird.
"Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der Konvention verpflichtet, Menschen mit Behinderungen die selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen und einen aktiven Beitrag für die Anerkennung von Menschen mit Behinderung zu leisten", so Kurth heute in einer Pressemitteilung. Das heutige Abstimmungsergebnis im Bundestag stärke diese Selbstverpflichtung nicht – "im Gegenteil: Behinderung wird mit Leid gleichgesetzt, das angeblich vermeidbar sei und das es zu verhindern gelte".
Die Befürworter argumentieren, ihnen ginge es nicht um die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, so Kurth. Wenn dem so wäre, müssten sie konsequent dafür eintreten, alle diskriminierenden Tatbestände zu beseitigen. Menschen mit Behinderungen dürften nicht mehr gegen ihren Willen in Pflegeheime abgeschoben werden, müssten Zugang zu einem inklusiven Arbeitsmarkt und zu optimaler Förderung in einem inklusiven Schulsystem haben.
"Leider ist nicht zu erkennen, dass die Befürworter der Freigabe der PID sich jetzt mehrheitlich für die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für diese Ziele einsetzen", stellt der Abgeordnete fest. sch
kobinet-nachrichten.de
"Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der Konvention verpflichtet, Menschen mit Behinderungen die selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen und einen aktiven Beitrag für die Anerkennung von Menschen mit Behinderung zu leisten", so Kurth heute in einer Pressemitteilung. Das heutige Abstimmungsergebnis im Bundestag stärke diese Selbstverpflichtung nicht – "im Gegenteil: Behinderung wird mit Leid gleichgesetzt, das angeblich vermeidbar sei und das es zu verhindern gelte".
Die Befürworter argumentieren, ihnen ginge es nicht um die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, so Kurth. Wenn dem so wäre, müssten sie konsequent dafür eintreten, alle diskriminierenden Tatbestände zu beseitigen. Menschen mit Behinderungen dürften nicht mehr gegen ihren Willen in Pflegeheime abgeschoben werden, müssten Zugang zu einem inklusiven Arbeitsmarkt und zu optimaler Förderung in einem inklusiven Schulsystem haben.
"Leider ist nicht zu erkennen, dass die Befürworter der Freigabe der PID sich jetzt mehrheitlich für die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für diese Ziele einsetzen", stellt der Abgeordnete fest. sch
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