Die BRK verpflichtet Arbeitgeber, die Inklusion von Menschen mit Behinderung zu fördern, berufliche Entwicklungschancen anzubieten und den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile zu gewährleisten. Damit werden die seit Jahren in vielen anderen Gesetzen formulierten Forderungen zur Teilhabe mit Nachdruck betont. Für die Bochumer Uni ein guter Anlass, neue Wege zu beschreiten: Sie erprobt ab sofort als bundesweit erste Hochschule das Instrument der sogenannten Kommunikations- und Arbeitsassistenz nach dem ini.KAB-Ansatz für lautsprachlich orientierte Hörgeschädigte.
Die Erprobung dieses Instrumentes wird wissenschaftlich begleitet. Die Bochumer Arbeitswissenschaftler am Lehrstuhl für Arbeitsorganisation und -gestaltung) erstellen die deutschlandweit erste Langzeitstudie zu diesem Thema. Ihre Fragen: Ob und wie kann Kommunikations- und Arbeitsassistenz die berufliche Inklusion für lautsprachlich orientierte Hörgeschädigte an Hochschulen fördern?
Berufliche Inklusion durch Kommunikations- und Arbeitsassistenz - Taubenschlag, das deutsche Portal für Hörgeschädigte
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