Würzburg, den 11. April 2011
Interfraktioneller Antrag:
Kommunaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit dem 26.03.2009 ist die zuvor durch den Bundestag und Bundesrat ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gültig. Der bayerische Landtag hat die Konvention am 22.04.2010 zusätzlich anerkannt. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat ausdrücklich auf allen staatlichen Ebenen zu erfolgen. Neben der Erarbeitung von Aktionsplänen auf Bundes- und auf Länderebene werden zunehmend Aktionspläne auch auf der kommunalen Ebene erstellt. Deshalb stellen die Unterzeichnenden den Antrag, der Stadtrat möge folgenden Kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschließen:
Kommunaler Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention
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