2011-04-30

Kommunaler Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention

Würzburg, den 11. April 2011
Interfraktioneller Antrag:
Kommunaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit dem 26.03.2009 ist die zuvor durch den Bundestag und Bundesrat ratifizierte UN-Behinder­tenrechtskonvention in Deutschland gültig. Der bayerische Landtag hat die Konvention am 22.04.2010 zusätzlich anerkannt. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat aus­drücklich auf allen staatlichen Ebenen zu erfolgen. Neben der Erarbeitung von Aktionsplänen auf Bundes- und auf Länderebene werden zunehmend Aktionspläne auch auf der kommunalen Ebene erstellt. Deshalb stellen die Unterzeichnenden den Antrag, der Stadtrat möge folgenden Kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschließen:

Kommunaler Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention

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