19.04.2011 -
(red) Vor kurzem hat die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die Empfehlungen der KMKz zur inklusiven Bildung kritisiert, weil sie nicht die Ziele der Konvention widerspiegelten. Brigitte Schumann kommentiert die Diskussion.
(Von Brigitte Schumann) Es ist das zweite Mal, dass Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am Deutschen Institut für Menschenrechte, in einer presseöffentlichen Stellungnahme mit Berufung auf seine Wächterfunktion die Politik der KMK und der Länder kritisiert. Im August 2010 stellte er klar, dass Zwangszuweisungen zur Sonder-/Förderschule angesichts des individuellen Rechts auf inklusive Bildung für Kinder mit Behinderung rechtlich unzulässig sind und eine menschenrechtliche Diskriminierung im Sinne der Konvention darstellen. Damit widerlegte er auch die Rechtssprechung des Hessischen VGH. (red) Vor kurzem hat die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention die Empfehlungen der KMKz zur inklusiven Bildung kritisiert, weil sie nicht die Ziele der Konvention widerspiegelten. Brigitte Schumann kommentiert die Diskussion.
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