Regierung: Betreuungsrecht eines der modernsten Rechtsinstrumente dieser Art in Europa
Recht/Antwort auf Große Anfrage - 13.04.2011
Berlin: (hib/EGO/jbi) Das deutsche Betreuungsrecht gilt als eines der modernsten Rechtsinstrumente dieser Art in Europa. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5323) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2376) mit. Die Optimierung der Ressourcen im Betreuungsrecht solle dazu dienen, dass das Betreuungsrecht an der ”richtigen Stelle in dem erforderlichen Maß zum Einsatz“ kommt.Deshalb habe die interdisziplinäre Arbeitsgruppe verschiedene Modelle zur strukturellen Veränderung beraten. So überlege sie im Moment die Beibehaltung des bestehenden Systems der rechtlichen Betreuung. Eine Verbesserung des Betreuungsrechts könne aber durch die Einbindung der Betreuungsbehörde als Eingangsinstanz einerseits oder durch das Mittel eines ”obligatorischen Sozialberichts“ möglich sein. Der Schwerpunkt liege in einer obligatorischen Anhörung der Betreuungsbehörde im Betreuungsverfahren und in der Erstellung eines qualifizierten Berichts für das Gericht. Ob ergänzende Regelungen im Betreuungsbehördengesetz vorgeschlagen werden sollten, werde nach Angaben der Bundesregierung in den weiteren Beratungen der Arbeitsgruppe diskutiert.
Deutscher Bundestag: Regierung: Betreuungsrecht eines der modernsten Rechtsinstrumente dieser Art in Europa
"Kritisch äußert sich die Behindertenbeauftragte (...) :
Betreuung in ihrer jetzigen Form werde dem Anspruch der UN-Konvention kaum gerecht. Die Anordnung einer Betreuung müsse, weil sie ein Eingriff in das Grundrecht der Selbstbestimmung
darstelle, grundsätzlich vermieden werden.
Vor der gerichtlichen Bestellung eines vertretungsberechtigten Betreuers hätten daher Bemühungen zu stehen, die Handlungsfähigkeit des betreuten Menschen vermittels seiner Unterstützung sicherzustellen. Deshalb sei eine Neuausrichtung der Betreuung geboten:
Weg von den juristisch geprägten Eingriffsrechten hin zu einer umfassenden sozialrechtlichen Beratungs- und Unterstützungsinstanz.
Betreuung hat für die davon Betroffenen immer etwas mit Entmündigung zu tun. Wie eine Untersuchung an der Ruhr-Universität Bochum gezeigt hat, erleben Menschen auch dann eine gerichtlich angeordnete Rechtsfürsorge als Stigmatisierung und somit »Entmündigung«, wenn sie die damit verbundene
Unterstützung dankbar anerkennen. Nach einem Gerichtsbeschluss nicht mehr »Herr seiner selbst« zu sein, bedeutet nicht nur die bedrückende Erfahrung, dass eine andere Person über einen selbst entscheiden kann, sondern auch das Gefühl des Ausschlusses aus der Gesellschaft mündiger Bürger. Das gerichtliche
Betreuungsverfahren wird zwangsläufig als Eingriff in eine höchstpersönliche Sphäre erlebt, zumal dort von Unterstützung meist weniger die Rede ist."
Psychosoziale Umschau 04/2009
Perspektivwechsel: Von der justizförmigen zur sozialrechtsförmigen Betreuung
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