2011-04-13

Deutscher Bundestag: Regierung: Betreuungsrecht eines der modernsten Rechtsinstrumente dieser Art in Europa

Regierung: Betreuungsrecht eines der modernsten Rechtsinstrumente dieser Art in Europa


Recht/Antwort auf Große Anfrage - 13.04.2011

Berlin: (hib/EGO/jbi) Das deutsche Betreuungsrecht gilt als eines der modernsten Rechtsinstrumente dieser Art in Europa. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5323) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2376) mit. Die Optimierung der Ressourcen im Betreuungsrecht solle dazu dienen, dass das Betreuungsrecht an der ”richtigen Stelle in dem erforderlichen Maß zum Einsatz“ kommt.
Deshalb habe die interdisziplinäre Arbeitsgruppe verschiedene Modelle zur strukturellen Veränderung beraten. So überlege sie im Moment die Beibehaltung des bestehenden Systems der rechtlichen Betreuung. Eine Verbesserung des Betreuungsrechts könne aber durch die Einbindung der Betreuungsbehörde als Eingangsinstanz einerseits oder durch das Mittel eines ”obligatorischen Sozialberichts“ möglich sein. Der Schwerpunkt liege in einer obligatorischen Anhörung der Betreuungsbehörde im Betreuungsverfahren und in der Erstellung eines qualifizierten Berichts für das Gericht. Ob ergänzende Regelungen im Betreuungsbehördengesetz vorgeschlagen werden sollten, werde nach Angaben der Bundesregierung in den weiteren Beratungen der Arbeitsgruppe diskutiert.

Deutscher Bundestag: Regierung: Betreuungsrecht eines der modernsten Rechtsinstrumente dieser Art in Europa

"Kritisch  äußert  sich  die  Behindertenbeauftragte (...) :
Betreuung in ihrer jetzigen Form werde dem Anspruch der UN-Konvention kaum gerecht. Die Anordnung einer Betreuung müsse, weil sie ein Eingriff in das Grundrecht der Selbstbestimmung
darstelle,  grundsätzlich  vermieden  werden.
Vor der gerichtlichen Bestellung eines vertretungsberechtigten Betreuers hätten daher Bemühungen zu stehen, die Handlungsfähigkeit des  betreuten  Menschen  vermittels  seiner Unterstützung  sicherzustellen.  Deshalb  sei eine Neuausrichtung der Betreuung geboten:
Weg von den juristisch geprägten Eingriffsrechten  hin  zu  einer  umfassenden  sozialrechtlichen Beratungs- und Unterstützungsinstanz.
Betreuung hat für die davon Betroffenen immer  etwas  mit  Entmündigung  zu  tun.  Wie eine  Untersuchung  an  der  Ruhr-Universität Bochum gezeigt hat, erleben Menschen auch dann eine gerichtlich angeordnete Rechtsfürsorge  als  Stigmatisierung  und  somit  »Entmündigung«, wenn sie die damit verbundene
Unterstützung dankbar anerkennen. Nach einem Gerichtsbeschluss nicht mehr »Herr seiner selbst« zu sein, bedeutet nicht nur die bedrückende Erfahrung, dass eine andere Person über einen selbst entscheiden kann, sondern auch das Gefühl des Ausschlusses aus der Gesellschaft mündiger Bürger. Das gerichtliche
Betreuungsverfahren  wird  zwangsläufig  als Eingriff in eine höchstpersönliche Sphäre erlebt, zumal dort von Unterstützung meist weniger die Rede ist."
Psychosoziale Umschau 04/2009
Perspektivwechsel: Von der justizförmigen zur sozialrechtsförmigen Betreuung

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