Öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses zur Behindertenrechtskonvention
Utl.: Diskussion zu Modellen persönlicher Assistenz =
Öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses zur Behindertenrechtskonvention
Ort: Universitätsstraße, Karl-Rahner-Platz Nr. 3 6020, InnsbruckDatum: 28.04.2011
Zeit: 13:00:00
Wien (OTS/BMASK) - Der für die Überwachung der Einhaltung der
UN-Konvention "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen" (BGBl. III Nr. 155/2008) zuständige unabhängige
Monitoring-ausschuss hält seine vierte öffentliche Sitzung am
28. April von 13:00 - 16:00 in der Theologischen Fakultät der
Universität Innsbruck, "Kaiser-Leopold-Saal" (1. Stock),
Universitätsstraße, Karl-Rahner-Platz Nr. 3, ab.****
Der weisungsfreie Ausschuss ist das Überwachungsorgan zur
UN-Konvention in Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und
Vollziehung Bundessache sind, und hat seine Grundlage in
§ 13 des Bundesbehindertengesetzes. Der Monitoringausschuss
kann unter anderem Beschwerden zu Verletzungen der
UN-Konvention bearbeiten, Stellungnahmen zu Gesetzen
(Gesetzesentwürfen) abgeben sowie zur grundsätzlichen
Einhaltung der UN-Konvention durch den Bund Stellung nehmen.
Als Menschenrechtsgremium ist der unabhängige Monitoringausschuss
menschenrechtlichen Prinzipien verpflichtet, sowohl der
Partizipation und der damit verbundenen Zusammenarbeit mit
der Zivilgesellschaft als auch der Transparenz und
Nachvollziehbarkeit seiner Arbeit.
Aus diesem Grund sieht die Geschäftsordnung
die regelmäßige Abhaltung von öffentlichen Sitzungen vor.
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