Vorsorge lohnt
Streitfall rechtliche Betreuung
Siegen. Besonders unverheiratete Paare sollten unbedingt Vorsorge treffen für den Fall, dass einer von ihnen rechtliche Betreuung braucht. Die Folgen können sonst für die Betroffenen schlimm sein.
stb - Werner M. versteht die Welt nicht mehr. Zwischen ihm und seiner Lebenspartnerin Irmgard L. (Namen geändert) bestand eine ganz klare Abmachung: Sollte einer von ihnen zum Pflegefall werden, würde der andere sich um ihn kümmern. Doch als der Ernstfall eintrat, hatten sie keine Gelegenheit, ihr Versprechen zu halten.Zum Anfang der Geschichte: Im vergangenen August wird Irmgard L. auf einem Parkplatz von einem Auto angefahren. Mit einer Platzwunde am Kopf kommt sie ins Krankenhaus. Doch in der Nacht verschlechtert sich ihr Zustand: Sie hat ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten und muss sofort notoperiert werden.
Aus kleiner Verletzung wird großes Problem
Es folgen weitere Krankenhaus- und Rehaaufenthalte, doch Irmgard L. geht es immer schlechter. Heute lebt sie in einem Pflegeheim, ist teilweise geistig nicht mehr klar und kann wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen. "Erschreckend, welche Lawine aus einer leichten Kopfverletzung entstehen kann", meint Werner M.Weil seine Partnerin dringend einen gesetzlichen Vertreter brauchte, stellte im Dezember das Krankenhaus einen entsprechenden Eilantrag; das Betreuungsgericht bestellte per einstweiliger Anordnung eine professionelle Betreuerin.
Nichtverheiratete haben kein Recht auf Information
Das Problem: Werner M. als Lebenspartner ist seitdem praktisch von allen Entscheidungen ausgeschlossen. Er erfährt nicht oder nur zufällig, welche Diagnosen gestellt werden, er wird über Behandlungen nicht informiert und erfährt selbst Wesentliches nur nebenbei, z. B. wenn Irmgard L. verlegt wird. Eine schwere Situation für den Rentner, der jeden Tag am Bett seiner Partnerin sitzt und sich nichts anderes wünscht, als für sie da zu sein. Über 18 Jahre lang waren sie zusammen. "Ich will ihr doch nur die letzte Zeit so schön wie möglich machen", sagt er, und kann die Tränen nicht zurückhalten. "Ich befürchte, dass sie nicht mehr lange zu leben hat." Von der Justiz fühlt er sich im Stich gelassen. Mehr als ein kurioser Fehler macht ihn wütend: "In einem Beschluss des Landgerichts ist als Irmgards Geburtsjahr ,1045? angegeben. Dann wäre sie ja 965 Jahre alt!" Auch der Betreuerin traut er nicht. "Ich habe diese Frau niemals gesehen, und Irmgard auch nicht, soweit ich sie verstehen kann." Außerdem fühle sich seine Partnerin in dem Heim nicht wohl, bitte ihn ständig, sie abzuholen. Das trifft ihn jedesmal bis ins Mark. Mehrmals stellte er den Antrag, seine Partnerin selbst betreuen zu dürfen. Legte Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung ein. Ohne Erfolg. (...)Damit vor allem unverheiratete Partner im Ernstfall besser abgesichert sind, hat der Richter folgenden Tipp: "Schließen Sie eine Betreuungsverfügung oder, noch besser, eine Vorsorgevollmacht ab." Mit diesem Schriftstück, das am besten von einem Notar aufgesetzt wird, kann in gesunden Tagen bestimmt werden, wer im Bedarfsfall welche Vollmachten haben soll. Gegen einen geringen Betrag kann die Vollmacht auch in das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer übernommen werden. Dieses wird ziemlich sicher vom Betreuungsgericht im Bedarfsfall herangezogen. Eine rechtliche Betreuung wird damit meist überflüssig. Eine solche schriftliche Vollmacht haben Werner M. und Irmgard L. nicht abgeschlossen. Werner M. bleibt nur, auf das ordentliche Verfahren zu hoffen. Er will sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass er sich danach selbst um das Wohl seiner Partnerin kümmern darf.Siegen - Streitfall rechtliche Betreuung - Siegener-Zeitung
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