Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass jeder Mensch ein angeborenes Recht auf Leben hat, und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um den wirksamen und gleichberechtigten Genuss dieses Rechts durch Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen/Artikel 10 - Recht auf Leben – BMKzWiki
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