UN-Konvention wirkt sich auch auf Betreuung aus
Ein Prüfstein für den Umgang mit Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung
Im Dezember 2006 hat die UN-Generalversammlung nach langer Vorarbeit die „Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ verabschiedet. Seit 2009 sind die Regelungen der Konvention innerstaatliches deutsches Recht. Wenn man die in der Konvention festgeschriebenen Rechte mit der gesellschaftlichen Praxis im Umgang mit Menschen mit Behinderung vergleicht, dann stehen wir vor einer großen Herausforderung. Dieser Beitrag geht folgenden Fragen nach:
Welchen Grundprinzipien folgt die Konvention? Welche Dissonanzen bestehen zwischen Recht und Realität? Was muss getan werden, damit die Konvention nicht zum bloßen Papier verkommt?
Müssen im Zusammenhang betreuungsrechtlicher Regelungen Gesetze angepasst werden?
Aufsatz von Michael Wunder (1,6 MB) zum Thema "UN-Konvention wirkt sich auch auf Betreuung aus - Ein Prüfstein für den Umgang mit Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung", erschienen in BdB - Bt Plus 2/2010, S. 3-7
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