2011-04-07

Die UN-Konvention und das Betreuungsrecht - Von der Stellvertretung zur unterstützten Selbstbestimmung

Die UN-Konvention und das Betreuungsrecht
Von der Stellvertretung zur unterstützten Selbstbestimmung
Die  UN-Behindertenrechtskonvention vollzieht eine deutliche Abkehr vom traditionellen Verständnis der  Rechtsfähigkeit  behinderter Menschen:
Sie werden als Rechtssubjekte anerkannt und genießen in allen  Lebensbereichen  gleichberechtigt  mit  anderen  Rechts-  und Handlungsfähigkeit.  Da  viele  Menschen  mit  Behinderungen  jedoch
Unterstützung bei der Teilhabe am Rechtsleben benötigen, werden die Vertragsstaaten aufgefordert, geeignete  Maßnahmen  zu  treffen,  um Menschen  mit  Behinderungen  bei der  Ausübung  ihrer  Rechts-  und
Handlungsfähigkeit zu unterstützen.
SKFM Betreuungsverein Betreuer-Brief 2/2010

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