01.10.2011 - 10:55
Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Konvention
Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen in den vollen Genuss aller Menschenrechte kommen – wie andere Menschen auch. Die Konvention stärkt die individuellen Rechte von Menschen mit Behinderungen, heißt es in einer Presseerklärung von Wolfgang Gütlein.
"Der saarländische Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat sich bereits frühzeitig mit der UN-Behindertenrechtskonvention befasst und unterstützt die Landesregierung und das Parlament bei der Umsetzung der Konvention kritisch, aber konstruktiv", sagte der Vorsitzende des Landesbeirates Wolfgang Gütlein. Dafür hat das Gremium vier Empfehlungen im Jahre 2010 für die Teilbereiche Arbeit und Beschäftigung, Barrierefreiheit und Mobilität, Bildung und Wohnen verabschiedet. Diese Teilbereiche sind nach Ansicht von Wolfgang Gütlein zentrale Herausforderungen der Zukunft und Bestandteile der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie müssten zügig vorangetrieben und umgesetzt werden. Der Landesbehindertenbeirat geht davon aus, dass die Empfehlungen auch in den Aktionsplan der saarländischen Landesregierung mit einfließen werden.
Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Konvention -- kobinet
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