2011-10-11

Vorschläge zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts – aus der Sicht des Betreuungsgerichtstages - Bundesanzeiger Verlag

BGT informiert

Verbandsinformationen

Die interdisziplinäre Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Verbesserung des Betreuungsrechts hat einige Verbände aus dem Betreuungswesen zu einem Austausch im September 2011 eingeladen. Zur Vorbereitung dieses Gesprächs hat der Betreuungsgerichtstag nachfolgendes Papier erstellt.
Vorschläge zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts – aus der Sicht des Betreuungsgerichtstages 

Rechtliche Betreuung unterstützt behinderte oder psychisch kranke Menschen bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit und schützt sie davor, sich selbst zu schädigen. Sie ist orientiert an der Selbstbestimmung des Einzelnen und seinen individuellen Bed ürfnissen und ist daher „personenzentriert“.

Durch die Befugnis des rechtlichen Betreuers zur Vertretung bedeutet rechtliche Betreuung aber immer auch einen Eingriff in die Autonomie eines Menschen. Deshalb muss rechtliche Betreuung nachrangig zu anderen Formen der Assistenz und Unterstützung sein. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist Anlass, Regelungen des Betreuungsrechts und die Praxis der Betreuungsf ührung auf den Prüfstand zu stellen, vor allem die Regelungen zur Unterbringung.

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