2011-04-11

Betreuungsverfahrensdichte im Land Mecklenburg-Vorpommern nimmt zu!

08.04.2011, 14:24 Uhr
Betreuungsverfahrensdichte im Land Mecklenburg-Vorpommern nimmt zu!

Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) erklärt heute auf dem Betreuungstag 2011 in Greifswald: „Der Betreuungstag in Mecklenburg-Vorpommern kann bereits auf eine längere und zugleich in der Sache erfolgreiche Historie zurückblicken. Ich danke den Mitgliedern des Landesarbeitskreises für seine herausragenden Leistungen, die sich im kommenden Jahr zum 20. Mal jähren.“
„Wo steht das Betreuungsrecht heute?“, fragt Justizministerin Kuder. „Das im BGB verankerte Instrument der rechtlichen Betreuung als Rechtsfürsorge mit seinem Unterstützungs- und wenn nötig Stellvertreteransatz ist im internationalen Vergleich ein modernes und bewährtes Instrument.“
Die Praxis beklagt indes seit langem strukturelle Defizite in der Anwendung. Zeit also, sich dem Ideal der Rechtsfürsorge als ein Mittel der Teilhabe – besser der Inklusion – des Betroffenen zu besinnen. Dies bedeutet aber auch Schutz vor ungerechtfertigter Betreuung.(...)
Während im Jahr 2002 insgesamt 29% aller Betreuungen bei den Erstbestellungen beruflich geführt wurden, hat sich dieser Anteil erhöht und betrug im Jahr 2009 rund 37%. In Mecklenburg-Vorpommern fällt der Anstieg mit 8% noch etwas deutlicher als der Bundestrend mit 6% aus.
Justizministerin Kuder: „Auch die Betreuungsverfahrensdichte im Land Mecklenburg-Vorpommern im Bundesvergleich weiter zu. Im Jahr 2009 hat Mecklenburg-Vorpommern mit 20 Betreuungsverfahren pro Tausend Einwohner knapp gefolgt von Sachsen-Anhalt und dem Saarland einen vorderen Platz eingenommen. Die bundesdurchschnittliche Betreuungsdichte von 15 pro 1000 Einwohner weicht nicht nur im Verhältnis der Bundesländer stark voneinander ab, sondern noch deutlicher innerhalb der einzelnen Amtsgerichtsbezirke.“
„Die rechtliche Betreuung darf nicht zum Auffangbecken in sozialen Notlagen werden,“ verdeutlicht Ministerin Kuder. „Das Recht auf Selbstbestimmung des Einzelnen und die staatliche Fürsorge muss an der Schnittstelle zum Sozialrecht besser in Einklang gebracht werden. Soweit die Angelegenheiten des betroffenen Erwachsenen ebenso gut durch andere soziale Hilfen besorgt werden können, ist die rechtliche Betreuung nachrangig

Betreuungsverfahrensdichte im Land Mecklenburg-Vorpommern nimmt zu!

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