2011-04-13

Deutsches Institut für Menschenrechte - Monitoring-Stelle

Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit März 2009 für Deutschland verbindlich. Infolgedessen soll der Staat die Konvention einhalten und aktiv umsetzen. Es geht darum, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland voll zu verwirklichen.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde mit der Begleitung der Umsetzung beauftragt. Die unabhängige Stelle dafür heißt "Monitoring-Stelle". (Das kommt aus dem Englischen "to monitor" = beobachten, kontrollieren). Darüber hinaus soll die Stelle die in der Konvention verankerten Rechte fördern und schützen (siehe auch Artikel 33 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention).
Deutsches Institut für Menschenrechte - Monitoring-Stelle

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