2011-08-28

Mecklenburg-Vorpommern NEWS: Landtagswahl M-V - Barrierefrei ins Wahlbüro

28.08.2011

Landtagswahl M-V - Barrierefrei ins Wahlbüro

Schwerin/MVPO Bürgerbeauftragter fordert die Gemeindewahlbehörden auf, auch Menschen mit Behinderung den Weg ins Wahlbüro zu ermöglichen
Seit 2006 ist das Landesbehindertengleichstellungsgesetz* in Kraft. Seit dem haben sich nicht nur der Bürgerbeauftragte sondern auch Politiker, wie zuletzt der Bauminister Schlotmann, für Barrierefreiheit ausgesprochen. Der Landtag führte einen Tag der Menschen mit Behinderung durch, um Probleme die dem Gesetzesziel entgegenstehen, zu beleuchten und diese zu beseitigen. Vor Ort aber scheinen diese Ziele zum Teil noch sehr weit entfernt.
Am 4. September sind Wahlen; Wahlen von großer Bedeutung für das Land und die Kreise. Auch daran möchten mobilitätseingeschränkte Bürger aktiv teilhaben und im Wahlbüro ihre Stimme abgeben, nicht nur auf Briefwahl beschränkt sein.
Jetzt – 10 Tage vor der Wahl – wenden sich Betroffene, an das Büro des Bürgerbeauftragten mit der Befürchtung ausgeschlossen zu werden; ihr demokratisches Mitbestimmungsrecht nicht selbstbestimmt wahrnehmen zu können. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit heraus, war man frühzeitig aktiv geworden, aber die Stufen vor dem Wahlbüro bleiben eine unüberwindbare Hürde. „Es wird dann wohl so sein, dass ich nicht wählen gehen kann“, so eine Betroffene am Telefon.
In dem konkreten Fall wurde auch die Anfrage des Büros des Bürgerbeauftragten bei der Gemeindewahlbehörde nach dem möglichen Einsatz einer mobilen oder dem Bau einer provisorischen Rampe oder auch nach der Nutzungsmöglichkeit eines alternativen, barrierefreien Wahlbüros abgewiesen.
„Tatsächlich enthält § 12 der Kommunalwahlordnung** nur eine „Soll-Vorschrift“ zur Barrierefreiheit von Wahlräumen, aber angesichts des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes sind die Organisatoren vor Ort gefordert, Teilhabe zu ermöglichen.“ so Wolfgang Schloh, Stellvertreter des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Die Gemeindewahlbehörden sollten auch Menschen mit Behinderung den Weg ins Wahlbüro praktisch ermöglichen und Einschränkungen des aktiven Wahlrechts nicht hinnehmen. Auch im Hinblick auf die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention muss auf jeder Ebene des gesellschaftlichen Lebens ein Umdenken erfolgen, um das Ziel Barrierefreiheit zu erreichen.
MVPO Schwerin red/sn

Quelle: Bürgerbeauftragter MV

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