Absicherung von Eltern, Geschwistern und Großeltern von Kindern mit Behinderungen
Behindertentestament
Anders als der Begriff vermuten lässt, ist das sogenannte Behindertentestament ein Testament von Eltern oder Großeltern, die ein behindertes (Enkel)Kind haben. Solch ein spezielles Testament hat den Zweck, im Erbfall den Zugriff der Sozialbehörde auf die Erbschaft des behinderten Kindes zu verhindern. Zusätzlich sichern sich auch die Ehepartner, ähnlich wie beim „Berliner Testament“ gegenseitig ab.
Nach dem Tod beider Eltern werden auch die gesunden Geschwister vor der Geltendmachung von Pflichtteils- oder Erbansprüchen durch den Sozialhilfeträger geschützt. Der behinderte Sozialhilfeempfänger muss ererbtes Vermögen für seinen Lebensunterhalt oder entstehende Heimkosten einsetzen, da er vom Sozialhilfeträger auf dem Wege der Selbsthilfe verwiesen würde, sein ererbtes Vermögen vorrangig einzusetzen, bevor der Sozialhilfeträger eintrittspflichtig wird. Der Sozialhilfeträger kann auch Pflichtteilsansprüche auf sich überleiten, wenn das behinderte Kind enterbt wurde und seine Pflichtteilsansprüche selbst nicht geltend gemacht hat. Daher kann auch ein so genanntes „Berliner Testament“, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen, keinen Schutz bieten. Das behinderte Kind hätte auch dann einen Anspruch auf seinen Pflichtteil. Diesen Pflichtteil könnte der Sozialhilfeträger auf sich überleiten. Es gibt mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, dies zu verhindern. Behindertentestament - Panorama - Deutschland Today
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen