Selbstbestimmt Leben statt Heimversorgung!
So lange behinderte Menschen in 6-er-Zimmern in großen Anstalten außerhalb der Städte verwahrt wurden, war für jeden Bürger, der dieses mit eigenen Augen gesehen hatte klar, dass diese Zustände abgestellt werden müssen. Wenn heute in bevorzugten Wohnlagen kleine Einrichtungen für vier bis sechs Wohngruppen mit bis zu 8 Bewohnern pro Wohngruppe in schmucken Einzelzimmern, einer gemeinsamen Küche pro Wohngruppe und persönlicher Betreuung durch Sozialpädagogen errichtet werden, fällt es schwer zu begründen, warum eine selbstgewählte Wohnsituation zu bevorzugen ist. Auch stellt für viele junge Erwachsene der Einzug in eine solche Wohnstätte eine Befreiung aus der elterlichen Überbehütung dar und ermöglicht ihnen erstmals ohne Elternkontrolle eigene Kontakte aufzubauen.
Gleichzeitig können auch ambulante Dienste mit nur wenigen Stunden Hilfen an einem Tag die eigene Wohnung in ein ambulantes Heim verwandeln. Auch darf nicht vom Tisch gewischt werden, dass so mancher auch in seinem selbst gewählten Ghetto vereinsamt.
Die Sache ist also für einfache Parolen zu komplex.
Dennoch stellt das Recht, sich seinen eigenen Assistenten aussuchen, den Ort, den Ablauf und den Inhalt der Hilfen bestimmen zu können, eine Qualität dar, die in einem Dienstplan-bestimmten Versorgungskonzept nicht realisiert werden kann. Der Anspruch auf Persönliche Assistenz, die Gewährung als Persönliches Budget, gegebenenfalls mit Budgetassistenz, umfänglicher Beratung und ausgefeilter Zielvereinbarung, individuelelle Mobilitätshilfen und eine bedarfsgerecht zugeschnittene Eingliederungshilfe, können mit den gleichen finanziellen Mitteln behinderten Menschen ein Maß an gesellschaftlicher Teilhabe ermöglichen, wie es kein Pauschalangebot vermag!
Deutscher Behindertenrat - Rede von Horst Frehe zum Neujahrsempfang der Bundesbehindertenbeauftragten
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