"Die Zahl der Betreuungen ist bundesweit deutlich angestiegen. Die Rechtspraxis führt aber
nicht nur zu einer Unterstützung der Betreuten bei der Wahrung ihrer Rechte, sondern auch
zu Einschränkungen, die weder rechtlich noch tatsächlich erforderlich wären. In dem
Verfahren werden mitunter Wünsche der Betreuten nicht ausreichend berücksichtigt oder sie
werden nicht umfassend angehört. Eine umfangreiche Rechtstatsachenforschung über die
Praxis der Betreuungen in Deutschland findet nicht statt. So wurde bisher in keiner Studie
überprüft, ob der gesetzliche Anspruch, dass nur mit dem bzw. der Betreuten zusammen
gehandelt werden soll und nicht über seinen bzw. ihren Kopf hinweg entschieden werden darf,
sich auch tatsächlich gegenüber dem alten Vormundschaftsrecht geändert hat...."
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1684
Landtag (zu Drs. 17/1605)
17. Wahlperiode 08.03.11
Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen
und der SPD
Die Situation von Betreuten in Bremen und Bremerhaven
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