2011-03-30

Herzlich willkommen beim Bayerischen Landtag - Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Interfraktioneller Gesetzentwurf zur Inklusion an Schulen

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Interfraktioneller Gesetzentwurf zur Inklusion an Schulen

Logo Pressestelle Bay. Landtag Dienstag, 29. März 2011
Das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung soll in Bayern „Schule machen“: Ein gemeinsamer Gesetzentwurf aller fünf Landtagsfraktionen sieht vor, dass künftig alle Kinder einen grundsätzlich gleichberechtigten Zugang zur allgemeinen Schule haben. Eltern können damit selbst entscheiden, ob ihr Kind die Regelschule oder Förderschule besucht. „Bayern nimmt mit diesem Gesetzentwurf bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine Vorreiterrolle in Deutschland ein“, erklärte Hans-Ulrich Pfaffmann, Vorsitzender des Bildungsausschusses. Das Gesetz, das den „inklusiven Unterricht als Aufgabe aller Schulen“ verankert, wurde am 29. März 2011 in erster Lesung in die Vollversammlung eingebracht. Es soll bis zur Sommerpause verabschiedet und mit dem neuen Schuljahr 2011/2012 in Kraft treten. Schon bald soll es dann erste „Leuchtturm-Projekte“ in Sachen Inklusion an Schulen geben.

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