Altenheim-Bewohnerin fixiert: Anspruch auf Schmerzensgeld
Oberschleißheim – Altenpflegeheime dürfen ihre Pfleglinge nicht fesseln. Senioren haben Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sie durch die Fixierung verletzt werden. So entschied das Münchner Amtsgericht im Fall von Berta H.
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