17.03.2011 - 19:56
Frau wird gegen ihren Willen in einem Heim festgehalten.
Halle (kobinet) Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hatte über eine Beschwerde über einen einstweiligen Rechtsschutz zu entscheiden. Die Beschwerde wurde von einer 57-jährigen behinderten Frau eingereicht, die sich seit Jahren um den Auszug aus einem Altenheim bemüht. Die Beschwerde wurde abgelehnt. Kobinet-Redakteur Gerhard Bartz sprach mit dem stellvertretenden ForseA-Vorsitzenden Jens Merkel über den Beschluss.
Frau wird gegen ihren Willen in einem Heim festgehalten -- kobinet
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