14. März 2011
Veranstaltung: Alle Inklusive! - Die neue UN-Konvention und die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Im Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde das Wort "Inklusion" geprägt. Es bedeutet, dass Behinderung kein Grund dafür sein darf, vom normalen gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen zu werden.
Ein selbstbestimmtes Leben ist daher ein Menschenrecht. Dazu zählt das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung an beruflicher Teilhabe steht im Mittelpunkt unserer Veranstaltung. Wir wollen darüber sprechen, welche Handlungsbedarfe bestehen, damit die volle Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsmarkt tatsächlich verwirklicht werden kann.
Am Montag, 4. April, 16:00 Uhr
Berufsbildungswerk im Oberlinhaus GmbH, Steinstraße 80, 14480 Potsdam-Babelsberg
Mehr Informationen zum Programm und die Möglichkeit zur Anforderung von Dolmetschern und zur Anmeldung finden Sie HIER.
SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg - Nachricht
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